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Definition Gewalt und Missbrauch
GEWALT
Die Definition von Gewalt auf Wikipedia lautet:
"Als Gewalt (von althochdeutsch waltan „stark sein, beherrschen“) werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.
Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und differenziert. Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot (siehe hierzu auch Gewaltmonopol des Staates).
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) definiert in einer Publikation vom September 2017 häusliche Gewalt folgendermassen:
Gemäss der Istanbul-Konvention bezeichne der Begriff häusliche Gewalt "alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte."
Helga Theunert definiert in Gewalt in den Medien - Gewalt in der Realität. Gesellschaftliche Zusammenhänge und pädagogisches Handeln, Opladen: Leske+Budrich 1987 (Schriftenreihe des Instituts Jugend, Film, Fernsehen, München. 9.) den Begriff Gewalt als die "Manifestation von Macht und/oder Herrschaft, mit der Folge, und/oder dem Ziel der Schädigung von einzelnen oder Gruppen von Menschen."
In einem Ausschnitt aus dem Gedicht "Gewalt" im Band "Um Klarheit. Gedichte gegen das Vergessen", Berlin, Wagenbach 1998 schreibt Erich Fried:
"Die Gewalt fängt nicht an
Wenn einer einen erwürgt
Sie fängt an
Wenn einer sagt:
Ich liebe dich:
Du gehörst mir!"
MISSBRAUCH
Definition: Etwas nicht gemäss seinem eigentlichen Zweck benutzen.
Auf Wikipedia wird Missbrauch so definiert:
"Der Oberbegriff Missbrauch (lateinisch abusus) bezeichnet allgemein den anerkannten Regeln oder Rechtsnormen widersprechenden Gebrauch von Gegenständen, Substanzen („Drogen“), Rechtsstellungen („Amtsmissbrauch“) oder speziell den sexuellen Missbrauch und den sexuellen Missbrauch von Kindern. Im Allgemeinen dient der Begriff der moralischen Bewertung von Handlungsabsichten [...]
[...] Allgemein unterscheidet man den Missbrauch von beweglichen Sachen und von Menschen, ausnahmsweise gibt es daneben noch den Amtsmissbrauch, den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen und den Machtmissbrauch [...]
[...] Der emotionale Missbrauch findet etwa zwischen Sexualpartnern, aber auch in Abhängigkeitsverhältnissen – z. B. zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Psychotherapeut und Patient statt. Emotionaler Missbrauch wirkt wie eine Gehirnwäsche und kann Selbstvertrauen, Selbstsicherheit und Selbstwertgefühl des Opfers beeinträchtigen [...]"
GEWALT
Die Definition von Gewalt auf Wikipedia lautet:
"Als Gewalt (von althochdeutsch waltan „stark sein, beherrschen“) werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.
Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und differenziert. Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot (siehe hierzu auch Gewaltmonopol des Staates).
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) definiert in einer Publikation vom September 2017 häusliche Gewalt folgendermassen:
Gemäss der Istanbul-Konvention bezeichne der Begriff häusliche Gewalt "alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte."
Helga Theunert definiert in Gewalt in den Medien - Gewalt in der Realität. Gesellschaftliche Zusammenhänge und pädagogisches Handeln, Opladen: Leske+Budrich 1987 (Schriftenreihe des Instituts Jugend, Film, Fernsehen, München. 9.) den Begriff Gewalt als die "Manifestation von Macht und/oder Herrschaft, mit der Folge, und/oder dem Ziel der Schädigung von einzelnen oder Gruppen von Menschen."
In einem Ausschnitt aus dem Gedicht "Gewalt" im Band "Um Klarheit. Gedichte gegen das Vergessen", Berlin, Wagenbach 1998 schreibt Erich Fried:
"Die Gewalt fängt nicht an
Wenn einer einen erwürgt
Sie fängt an
Wenn einer sagt:
Ich liebe dich:
Du gehörst mir!"
MISSBRAUCH
Definition: Etwas nicht gemäss seinem eigentlichen Zweck benutzen.
Auf Wikipedia wird Missbrauch so definiert:
"Der Oberbegriff Missbrauch (lateinisch abusus) bezeichnet allgemein den anerkannten Regeln oder Rechtsnormen widersprechenden Gebrauch von Gegenständen, Substanzen („Drogen“), Rechtsstellungen („Amtsmissbrauch“) oder speziell den sexuellen Missbrauch und den sexuellen Missbrauch von Kindern. Im Allgemeinen dient der Begriff der moralischen Bewertung von Handlungsabsichten [...]
[...] Allgemein unterscheidet man den Missbrauch von beweglichen Sachen und von Menschen, ausnahmsweise gibt es daneben noch den Amtsmissbrauch, den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen und den Machtmissbrauch [...]
[...] Der emotionale Missbrauch findet etwa zwischen Sexualpartnern, aber auch in Abhängigkeitsverhältnissen – z. B. zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Psychotherapeut und Patient statt. Emotionaler Missbrauch wirkt wie eine Gehirnwäsche und kann Selbstvertrauen, Selbstsicherheit und Selbstwertgefühl des Opfers beeinträchtigen [...]"